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Schatzmeister

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Infos des Bundesschatzmeisters finden sich auf Finanzen. Diese Seite dient der allgemeinen Information für Schatzmeister.

Die Schatzmeister der Untergliederungen sind auf den jeweiligen Seiten der Landesverbände, Bezirksverbände und Kreisverbände verzeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Was muss ich als Schatzmeister alles wissen ?

Diese Seite soll Schatzmeistern helfen, die notwendigen Informationen zu erhalten, die sie für ihre Aufgabe benötigen.

Wenn ihr Fragen habt, stellt sie bitte auf der Diskussionsseite. Gemeinsam werden wir es bestimmt schaffen, alle Fragen zu beantworten.

Die Verwaltungssoftware, die ab 2012 eingeführt wird, ist hier zu finden: Verwaltungssoftware

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Swanhild, Beauftragte des Bundesvorstands für Verwaltung

Mailingliste

Für alle Schatzmeister und Generalsekretäre gibt es eine Mailingliste Verwaltung https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/verwaltung. Wenn Ihr Schatzmeister oder Generalsekretär seid, meldet Euch bitte beim Administrator dieser Liste. Damit er Euch freischaltet muss er wissen, in welchem Verband ihr das Amt innehabt und er benötigt einen Link zum Protokoll, um Eure Angaben zu verifizieren. Bitte teilt ihm auch mit, wer Euer Vorgänger war, damit er ihn von der Liste wieder streichen kann. Diese Mailingliste ist sehr sachlich und informativ. Dort werden Euch mit dem geballten Sachverstand aller Schatzmeister und GenSeks Eure Fragen beantwortet.

Übergabeprotokoll

Wenn Du das Amt übernimmst, dann mache mit Deinem Vorgänger ein Übergabeprotokoll. Dafür nimmst Du einen weißen Zettel (keine Datei) und schreibst auf, was Du alles von Deinem Vorgänger erhalten hast. Also beispielsweise:

  1. 1 Ordner mit Mitgliedsanträgen
  2. 1 Ordner mit Kontoauszügen und Belegen
  3. 1 Ordner mit Verträgen und Vorstandsprotokollen
  4. Barkasse mit € 47,11
  5. Rechenschaftsbericht 2010

Dieses Übergabeprotokoll ist von beiden Schatzmeistern mit Datum zu unterzeichnen. Ab Amtsantritt bist Du für alle Vorgänge aus deinem Bereich verantwortlich. Auch für eventuelle Mißgeschicke aus der Amtszeit Deines Vorgängers. Deshalb ist es wichtig, dass Du alle Unterlagen erhälst.

Schatzmeistertreffen

Früher fand ein- bis zweimal jährlich ein Schatzmeistertreffen statt. Das letzte Treffen, gemeinsam mit den Generalsekretären, fand am 18./19.06.2011 in Erfurt statt. Auf dem Bundesparteitag 2011.2 in Offenbach wurde ein Finanzrat in die Satzung aufgenommen, der dieses Treffen ablöst.

Rechenschaftsbericht

Ankündigung der Bundesschatzmeisterin vom 21.05.2012

Gem. § 24 PartG ist es meine Aufgabe als Bundesschatzmeister einen Gesamtrechenschaftsbericht der Piratenpartei Deutschland dem Deutschen Bundestag rechtzeitig vorzulegen, damit ich einen berechtigten Antrag auf Teilhabe an der staatlichen Parteieinfinanzierung stellen kann.

Diese Aufgabe wird weiterhin der Buchhalter, mit dem meine beiden Vorgänger schon vertrauensvoll zusammengearbeitet haben, übernehmen.

Lt. § 24 Absatz (3) PartG sind in den Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei die Rechenschaftsberichte jeweils getrennt nach Bundesverband und Landesverband sowie die Rechenschaftsberichte der nachgeordneten Gebietsverbände je Landesverband aufzunehmen.

Das bedeutet, dass jede Untergliederung unterhalb eines Landesverbandes ihre Daten an seinen übergeordneten Landesverband liefern muss, damit diese Aufgabe erfüllt werden kann.

Da wir nicht in jedem Landesverband Bilanzbuchhalter haben, ist es den Landesschatzmeistern freigestellt, die Dienste des Buchhalters des Bundes gegen eigene Rechnung in Anspruch zu nehmen. Werden die Daten allerdings ordnungsgemäß angeliefert, werden hierfür kaum Kosten anfallen. Damit die Landesschatzmeister die Möglichkeit haben, ihre Daten ordentlich aufzubereiten, können sie unseren Kontenplan einsehen.

Weiterhin werden hier darüber informiert, wie unsere Buchungen aufbereitet werden.

Für die Buchung der Beitragsanteile in LVs mit Untergliederungen ist dort kein Beispiel vorgesehen, da die Landesverbände selber vorgeben können, wie sie das handhaben wollen.

Für einen einheitlichen Rechenschaftsbericht ist es unabdingbar, dass alle Gliederungen in einheitlicher Art buchen. Insbesondere bei den Beiträgen und Spenden unserer Mitglieder ist das unverzichtbar, damit wir den Anforderungen aus dem PartG nachkommen können.

Wer weitere Informationen benötigt, kann hier unsere Rechenschaftsberichte der Vorjahre einsehen.

Selbstverständlich können sich die Landesschatzmeister auch jederzeit mit Fragen an mein Team oder mich wenden. Für die Schatzmeister der Untergliederungen ist der jeweils zuständige Landesschatzmeister zuständig. In den meisten Fällen nehmen mein Team und ich ihm diese Aufgabe gerne ab.

-Swanhild Goetze


Datei:Rechenschaftsbericht 2010 Bund.pdf

Damit wir Gelder aus der Parteienfinanzierung erhalten, muss jede Gliederung jährlich einen Rechenschaftsbericht erstellen und an die nächsthöhere Gliederung übergeben. Die nächsthöhere Gliederung muss alle Zahlen zusammenfassen und ebenfalls an die nächsthöhere Gliederung geben. Die Landesverbände müssen dann die zusammengefassten Berichte an den Bund weiterreichen. Für den Bund bucht ein Steuerberatungsbüro in Hamburg alle Vorgänge und stellt daraus dann den Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei zusammen. Dieser Gesamtbericht wird von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testiert. Es gibt einem Ablaufplan, nach dem alle Buchungen des Bundes, der 16 Landesverbände und 10 von der Wirtschaftsprüfungsgeselllschaft willkürlich ausgesuchten Teilgliederungen geprüft werden. Sind diese Prüfungen alle in Ordnung, erhalten wir ein Testat für den Rechenschaftsbericht und können ihn bei der Bundestagsverwaltung einreichen. Termin ist jeweils der 30. September des Folgejahres. Die Kontaktdaten der Steuerberaterin erhaltet ihr von mir auf Anfrage (Swanhild ) oder über die Verwaltungsliste. Die Kosten für die Steuerberaterin muss jeder Landesverband selber tragen. Je besser Eure Buchungen aufbereitet sind, umso weniger Geld kostet es Euch.

Unterlagen für die Steuerberaterin:

Die Einreichung der Unterlagen bei der Steuerberaterin sollte folgendes erhalten:

Übersichtsblatt der Gliederung:

  • Adresse
  • Gründungsdatum
  • Satzung (notfalls reicht ein Link zur Satzung)
  • aktuelles Protokoll der letzten Vorstandswahl (notfalls Link dorthin)
  • Name des aktuellen Schatzmeisters
  • Kontaktdaten des aktuellen Schatzmeisters
  • Adresse des aktuellen Schatzmeisters (wegen Zusendung des Rechenschaftsberichts)
  • Falls keine Barkasse geführt wird, dieses bitte auf einem unterschriebenen Zettel dokumentieren
  • Sofern vorhanden ein Protokoll der letzten Prüfung durch die Kassenprüfer


Eine Übersicht über die bisherigen Kosten findet Ihr hier: /Kosten_Rechenschaftsbericht

Rechenschaftsberichte für Untergliederungen ohne eigene Buchhaltung:

Hiermit bestätigen ich, dass wir keine Barkasse führen und keine Buchungen vornehmen. Ort den, Datum...... Unterschrift Schatzmeister Untergliederung und das Original an den Landesverband senden, damit er es weiterreichen kann.

Vorlagefristen für die Rechenschaftslegung

Die Untergliederungen legen ihren Landesverbänden jährlich bis zum 31. März Rechenschaft über ihr Vermögen, ihre Einnahmen und ihre Ausgaben nach Maßgabe der Bestimmungen des § 24 Parteiengesetz ab.

Weitere Regelungen sind hier: Satzung#Abschnitt_B:_Finanzordnung

Kassenprüfungen

hier ist das ausführlich beschrieben: Kassenprüfung

Steuererklärung

Ahoi Steuerpiraten,

hoffe, dass es mir gelingt, etwas Klarheit ein zu bringen, insbesondere auch für das Finanzamt, das die vorläufige Körperschaftsteuerbefreiung verlängern will:

1. Die Piratenpartei ist, soweit sie nicht im Vereinsregister eingetragen ist, ein nichtrechtsfähiger Verein. Die nachfolgenden Ausführungen gelten für jede einzelne Gliederung, die ebenfalls eine Satzung und damit auch mindestens zwei Organe, also Mitgliederversammlung und Vorstand hat. Die Piratenpartei ist also keine juristische Person, wird aber von der Rechtsprechung wie eine solche behandelt. Man spricht daher auch von der sogenannten "Teilrechtsfähigkeit.

2. Die Piratenpartei ist, obwohl sie keine juristische Person, sondern eine nichtrechtsfähige Personenvereinigung ist, dennoch körperschaftsteuerpflichtig (§ 3 Abs. 1 KStG).

3. Die Piratenpartei ist aber nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie eine im Sinne des § 2 PartG politische Partei ist. Das gilt nicht, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 KStG).

4. Für die Anerkennung als politische Partei im Sinne des § 2 PartG gibt es kein eigenständiges Anerkennungsverfahren durch Bundes- oder Länderfinanzbehörden (FinMin Schleswig-Holstein, 24.1.2011, VI 305 - S 2223 - 504). Die förmliche Erteilung der Körperschaftsteuerbefreiung politischer Parteien durch die Finanzämter ist also nicht vorgesehen. Die Aufgaben der Finanzämter erstrecken sich auf die Überprüfung, ob aus unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben bzw. aus Beteiligungen steuerpflichtige Einkünfte vorliegen und auf die Festsetzung der Körperschaftsteuer auf diese Einkünfte.

5. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich (§ 14 AO). Beispiele: Veranstaltungen gegen Eintrittsgelder oder Verkauf von Speisen und Getränken zum Selbstkostenpreis.

6. Nach § 137 AO ist die Piratenpartei verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt (§ 20 AO) die Umstände anzuzeigen, die für die steuerliche Erfassung von Bedeutung sind. Das ist insbesondere die Gründung.

... und jetzt kommen wir langsam zur Lösung Eures eigentlichen Problems, ob nun eine Steuererklärung abzugeben ist oder nicht.

1. Nach § 31 KStG erfolgt die Durchführung der Besteuerung nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG). Demnach hat die Piratenpartei grundsätzlich jährlich für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben (§ 31 KStG i.V.m. § 25 Abs. 1 Satz 1 EStG).

2. Nach der Satzung der Untergliederung darf diese einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht führen, weshalb es ohne Verstoß gegen die Satzung zu steuerpflichtigen Einkünften nicht kommen kann.

3.Körperschaftsteuererklärungen müssten dann jährlich mit 0 EUR Einnahmen, 0 EUR Ausgaben und im Ergebnis 0 EUR Einkünfte eingereicht werden. Damit das Finanzamt nicht jährlich zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern und am Ende auch noch eine "Null-Körperschaftsteuererklärung" bearbeiten und bescheiden muss, gibt es eine Verwaltungsvereinfachung in Form einer "Erklärung zur Körperschaftsteuerpflicht politischer Parteien", mit der jeweils für die drei zurückliegenden Veranlagungszeiträume erklärt werden kann, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wurde oder Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften bestanden.

Meine Empfehlungen:

1. Die Gründung einer Untergliederung immer gleich dem zuständigen Finanzamt (§ 20 AO) anzeigen (§ 137 AO).

2. Als Schatzmeister peinlichst genau darauf achten, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht unterhalten wird!

3. Den vorliegenden Rechenschaftsbericht für das Jahr 2010 mit dem Formular "Erklärung zur Körperschaftsteuerpflicht politischer Parteien" an das zuständige Finanzamt (§ 20 AO) senden. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:

a) eine bisher versäumte Anzeige nach § 137 AO würde damit gewissermaßen nachgeholt,

b) der für das Finanzamt vorgesehene Rechenschaftsbericht muss nicht zusätzlich für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist (10 Jahre) in den Schatzmeisterunterlagen vorgehalten werden.

Für Rückfragen jederzeit gerne.

Albert Barth 11:13, 16. Apr. 2012 (CEST)


Parteienfinanzierung 2011

Die Ausschüttungen aus der Parteienfinanzierung können hier nachgelesen werden: Datei:Parteienfinanzierung2011.pdf

Der Umlageschlüssel der Parteienfinanzierung wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltungskonferenz in Erfurt wie folgt geändert:

Die Umlage der Parteienfinanzierung erfolgt zu 50%, mindestens jedoch 93.600 EUR, als Sockelbetrag zu gleichen Teilen an die Landesverbände, die Bundespartei erhält dabei des 10fache eines Landesverbandes. Der verbleibende Betrag verteilt sich jeweils zu Hälfte nach den Anteilen an Fläche und Einwohnern der Bundesländer an die Landesverbände. Die Änderung tritt für die Umlage der staatlichen Parteienfinanzierung 2011 in Kraft.

Buchungen

2011:

Es gibt einen verbindlich vorgeschriebenen Kontenplan Kontenrahmen_2010 und eine Buchungsvorlage (s.u.), nach der zu buchen ist. Wichtig: Keine Buchung ohne Beleg

Der Bundesschatzmeister hat einen Musterordner entworfen, nach dem zu buchen ist: Datei:Kassenführung 2010.pdf

Verbindlicher Kontenrahmen als pdf: Datei:Regel Nr. 12 Musterkontenrahmen-1.pdf

Buchungsvorlage: Datei:Bank buchungstabelle.ods und Datei:Kasse Buchungstabelle.ods sowie Beschreibung, wie sie zu befüllen ist: Datei:Buchungserläuterungen.pdf Auf Nachfrage könnt Ihr diese Listen auch im excel-Format bekommen.

Beispielsbuchungen findet Ihr hier: Schatzmeister/Buchungen

2012:

Ab 2012 wird eine kommerzielle Software von SAGE benutzt, in der die Mitgliederverwaltung integriert ist: Verwaltungssoftware

einfaches Kassenbuch

Ein einfaches Kassenbuch für Gliederungen mit sehr wenig Buchungen oder zur Verwendung auf Parteitagen mit vielen Bareinzahlungen: Datei:Einfaches Kassenbuch.ods

Neugründungen von Untergliederungen

Wenn eine Untergliederung neu gegründet wird,muss diese die Aufnahme in die Verwaltungssoftware mittels dieses Formulars beantragen: Datei:Datenblatt Gliederung mit Verwaltungsabfrage.odt Die E-Mail-Adresse, an die dieses Formular zu senden ist, steht jeweils in dem aktuellen Formular.

Sonst können dieser Gliederung keine anteiligen Mitgliedsbeiträge gutgeschrieben werden.

Wenn sich eine Untergliederung auflöst, muss das der BGS mitgeteilt werden.

Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt (seit 30.04.2012) 48,-- Euro pro Jahr Satzung#B._MITGLIEDSBEITRAG

Aufteilung von Mitgliedsbeiträgen von Teilgliederungen unterhalb der Landesebene

  1. Der jeweilige Teilgliederung unterhalb der Landesebene steht dabei der anteilige Mitgliedsbeitrag des laufenden Haushaltsjahres im Gründungsjahr zu. Dieser Anspruch besteht ab dem ersten Tag des Folgemonats der Gründung (Beispiel: Aus einer Gründung am 13. Mai 2009 resultiert ein anteiliger Anspruch ab dem 1, Juni 2009).
  2. Die Beitragsaufteilung gilt für alle Gebietsverbände, die seit dem 1. Januar 2009 gegründet worden sind.

Beitragsminderungen

Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt.

Umlagen

Der dem Bund zustehende Beitragsanteil der eingehenden Mitgliedsbeiträge ist pro Quartal abzuführen. Kontodaten:

  • Piratenpartei Deutschland
  • Kontonr.: 7006 027 900
  • BLZ: 430 609 67
  • Bank: GLS Gemeinschaftsbank
  • IBAN: DE36 4306 0967 7006 0279 00
  • BIC: GENODEM1GLS

Mahnungen

Wenn die Mitglieder Ihre Beiträge nicht freiwillig zahlen, sollte gemahnt werden. Die ersten beiden Mahnungen können per Email gesandt werden. Die 3. Mahnung sollte per Brief verschickt werden. Es gibt eine Empfehlung des BVors dazu: 2010-06-17_-_Vorstandssitzung#Antrag:_Aussetzen_des_Ausschlusses_bei_Beitragsnichtzahlung

Vorlagen für Mahnungen findet Ihr hier: Schatzmeister/Mahnvorlagen

wirtschaftlicher Zweckbetrieb

Auf dem Bundesparteitag 2011.2 wurde folgender Passus in die Satzung geschrieben:

G. WIRTSCHAFTLICHER GESCHÄFTSBETRIEB

§ 24 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Es ist den Gliederungen der Piratenpartei nicht gestattet, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu eröffnen oder zu unterhalten. Die Abwicklung von unternehmerischen Tätigkeiten ist von einem Beauftragten zu besorgen, der vom Bundesvorstand bestellt wird.

Beim 3. Schatzmeistertreffen haben wir uns ausgiebig über die Möglichkeit ausgetauscht, unsere wirtschaftlichen Aktivitäten in einem Zweckbetrieb auszulagern. Rene hat im Vorfeld untersucht, welche Möglichkeiten wir dafür haben: http://vorstand.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2010/11/Zweckgesellschaft.ppt

Ergebnis des Treffens:

  1. Rechtsform als GmbH mit einem 17-köpfigen Beirat
  2. Ausschreibung für einen Geschäftsführer. Dieser Geschäftsführer muss ein Gehalt beziehen, weil er persönlich haftet.
  3. Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt: Wir brauchen die notwendigen Mittel für die Einlage und Eintragungsgebühren (12.500,-- Euro + ca. 2.000,-- Euro) im Moment dringend für den anstehenden Wahlkampf der Landtagswahlen

Spenden

  • Spenden stehen der einnehmenden Untergliederung in voller Höhe zu.
  • Spenden bis 1.000 € können in bar angenommen werden
  • anonyme Spenden sind auf 500 € begrenzt
  • Bei Verdacht auf unrechtmäßige Spenden den Landes- oder Bundesschatzmeister anrufen
  • Spenden bis 3000 € werden ohne Namen veröffentlicht
  • Spenden ab 50.000 € müssen dem Bundestagspräsidenten unverzüglich angezeigt werden
  • Spenden ab 1000 € müssen an geeigneter Stelle zeitnah veröffentlicht werden: Finanzen/Spenden_2011 Dazu bitte eine Mail an schatzmeister@piratenpartei.de senden

Umgang mit Tellerspenden

Regel Nr. 14 vom 01.11.2010

(zugleich Umsetzung eines Beschlusses des Bundesvorstands vom 29.07.2010)

Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 gilt folgender Umgang mit Tellerspenden: Sogenannte anonyme Tellerspenden oder andere nicht zweifelsfrei zuzuordnenden Spenden dürfen nicht als Spende einer natürlichen Person verbucht werden dürfen, sondern ausschließlich auf Konto 5120 zu verbuchen sind. Alle Gebietsverbände werden aufgefordert, ebenfalls nach dieser Regelung zu verfahren.

Bernd Schlömer

- Schatzmeister im Bundesvorstand -

Aufwandsspenden

Der Bundesschatzmeister:

Generell gilt, dass eine steuerliche Berücksichtigung beim Spender die Verwendung der offiziellen Muster des BMF voraussetzt. Änderungen jeglicher Art sind grundsätzlich unzulässig. Gleiches gilt für Ergänzungen wie zum Beispiel Danksagungen oder Werbung,die nur auf der Rückseite der Zuwendungsbestätigung zulässig sind. Die Formulare des BMF besitzen die Schatzmeister bereits.

Zu der Behandlung von sogenannten Aufwandsspenden verweise ich ergänzend darauf hin, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung, vgl. BMF-Schreiben vom 07.06.1999, Aufwendungsersatzansprüche Gegenstand von Aufwandsspenden gemäß § 10b EStG auch dann sein können, wenn sie von ehrenamtlichen tätigen Mitarbeitern gemeinnütziger Vereine erbracht werden. Allerdings spricht in diesen Fällen eine tatsächliche Vermutung dafür, dass entsprechende Leistungen der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter unentgeltlich erbracht wurden. Diese Vermutung ist widerlegbar, was jedoch eine ernsthafte Einräumung von Aufwendungsersatzansprüchen erfordert. Dieser Aufwendungsersatzanspruch muss z.B. durch Vertrag bereits vor Beginn der zu dem Aufwand führenden Tätigkeit eingeräumt worden sein. Diese für Vereine dargelegten Grundsätze sind grundsätzlich auch auf Spenden zugunsten politischer Parteien sinngemäß zu übertragen. Die dargestellte Behandlung von Aufwandsspenden ansonsten ehrenamtlich tätiger Parteimitglieder wird auch nicht durch § 28 Abs. 4 Satz 1 PartG ausgeschlossen, wonach die ehrenamtliche Mitarbeit in Parteien grundsätzlich unentgeltlich erfolgt.

Diese Regelung gilt nur grundsätzlich und lässt Abweichungen im Einzelfall zu, wenn fragliche Arbeits- oder Dienstleistungen einzelner Mitglieder aus der Masse der ehrenamtlichen Bagatelltätigkeiten herausragen. Sofern für den Verzicht auf Aufwendungsersatz Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden, ist zu beachten, dass es sich um Geldspenden handelt, so dass das entsprechende Zuwendungsbestätigungsformular für Geldspenden zu verwenden ist und an der für den Aufwendungsersatzverzicht vorgesehenen Stelle zu markieren ist. gez. Bernd Schlömer

Zusammenfassung:

  • Es muss ein Auftrag an die betreffende Person von der Gliederung vorliegen.
  • Die Person hat einen Anspruch auf die Leistungen.
  • Die Person spendet von sich aus.
  • Vorausetzungen:
    • Die Partei muss in der Lage sein die Aufträge im Ernstfall auch bezahlen zu können. Bei maßloser Überschreitung gibt es sonst Spendenskandale
    • Nach Leistungserfüllung ausgestellte Aufträge sind nicht möglich.
    • Um Aufwandsspenden für Mitglieder auszustellen muss ein Aufwand über der normal üblichen unentgeltlichen Mitarbeit vorliegen.

Sachspenden

  • Sachspenden an die Piratenpartei Deutschland sind ebenso zu behandeln wie Geldspenden.
  • Sachspenden bezeichnen in allgemeiner Weise Sach-, Werk- oder Dienstleistungen. Auf der Spendenbescheinigung ist die genaue Bezeichnung und der Wert anzugeben. Erfolgt die Spende durch Verzicht auf Auszahlungen von Kostenerstattungen an Mitglieder und Helfer kann eine Spendenbescheinigung nur erstellt werden, wenn ein Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Beschluss eingeräumt worden ist; ein solcher Anspruch kann nicht für Leistungen eingeräumt werden, die von Mitgliedern üblicherweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden; der Anspruch ist nachzuweisen und darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden sein.

Hinweise zur aktuellen Sichtweise der Finanzämter, die hohe Hürden hinsichtlich der Bewertung und Dokumentation aufstellen:

Werden mehrere Gegenstände zugewendet, muss der Aussteller (also wir) der Zuwendungsbestätigung die Gegenstände einzeln auf ihren Wert untersuchen . Zu diesem Zweck ist der Marktwert jedes einzelnen Gegenstandes zu ermitteln und in der Zuwendungsbestätigung auszuweisen, sofern jedes einzelne Wirtschaftsgut einen Wert beinhaltet und es sich nicht um Massenware handelt.

Nicht zulässig ist eine unabhängig vom Alter und Neuwert durchgeführte Gruppenbewertung (Pauschalbewertung) der zugewendeten Gegenstände; eine Bewertung anhand von Preisgruppen reicht nicht aus.

Beispiel: Ein Privatmann spendet seine gesammelte Internetfachliteratur.

Es bestehen nun zwei Möglichkeiten für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen:

  1. Für jedes einzelne Buch wird eine separate Zuwendungsbestätigung ausgestellt.
  2. Eine Sammelzuwendungsbestätigung wird ausgestellt; dieser muss dann aber eine Anlage beigefügt sein, aus welcher der Titel und die Bewertung jedes einzelnen Buchs ersichtlich ist.

Eine Sammelzuwendungsbestätigung ohne eine detaillierte Auflistung und ohne Bewertung der einzelnen zugewendeten Gegenstände wird nicht anerkannt.

Wurde die Sachspende aus dem Privatvermögen des Zuwendenden getätigt, so hat der Zuwendungsempfänger (also wir) anzugeben, welche Unterlagen zur Ermittlung des angesetzten Werts herangezogen wurden. In Betracht kommt in diesem Zusammenhang z. B. ein Gutachten über den aktuellen Kaufpreis unter Berücksichtigung einer Absetzung für Abnutzung (Verschleiss) oder Faktoren wie tatsächlicher Neupreis, Zeitraum zwischen Anschaffung und Weggabe und der tatsächliche Erhaltungszustand. Diese Unterlagen hat der Zuwendungsempfänger (also wir) zusammen mit der Zuwendungsbestätigung in seine Buchführung aufzunehmen.

Spendenbescheinigungen

und Datei:Zuwendungsbescheinigung.pdf

Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an die PIRATEN

Reguläre Mitgliedsbeiträge und Spenden an die PIRATEN sind grundsätzlich steuerlich gefördert, wenn diese von natürlichen, unbeschränkt steuerpflichtigen Personen geleistet werden. Für die steuerliche Behandlung sind folgende Vorschriften maßgeblich:

Nach § 34g EStG wird ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. Dabei können 50% der Zuwendung (Mitgliedsbeitrag und Spende) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (bis zu einer maximalen Zuwendung von 1.650,00 € bei Ledigen und 3.300,00 € bei zusammenveranlagten Ehegatten). Tatsächlich liegt die effektive Steuerentlastung einige Prozentpunkte höher wegen Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer. Werden über diese Summen hinaus Beträge den PIRATEN zugewendet, kann der diese Grenze übersteigende Teil gemäß § 10b Abs. 2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt ebenfalls eine Grenze von 1.650,00 € (zusammenveranlagte Ehegatten 3.300,00 €). Die sich hieraus ergebende Steuerentlastung hängt vom individuellen Steuersatz ab.

Werden pro Kalenderjahr mehr als 3.300,00 € zugewendet (zusammenveranlagte Ehegatten 6.600,00 €), dankt dies die Piratenpartei aber nicht der Staat. Der diese Grenze übersteigende Teil ist nicht mehr steuerlich begünstigt.

Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist nicht immer eine Spendenbescheinigung notwendig:

Für Mitgliedsbeiträge genügt die Vorlage von Barzahlungsbelegen oder Buchungsbestätigungen/Kontoauszug der Bank (§ 50 Abs. 3 EStDV).

Bei Spenden bis 200,00 € bedarf es streng genommen darüber hinaus auch einer Verwendungsbestätigung (§ 50 Abs. 2 Nr. 2c EStDV) durch die PIRATEN, worauf aber in der Finanzverwaltungspraxis selten Wert gelegt wird.

Dementsprechend stellen wir grundsätzlich nur bei Spenden über 200,00€ förmliche Zuwendungsbestätigungen aus. Für Spenden unter 200,00€ können förmliche Zuwendungsbestätigungen bei Bedarf beim Schatzmeister angefordert werden.

Weitere Seite: Parteispenden Finanzen/Spenden_2011

Bankkonto

Um ein Bankkonto einzurichten, ist die Satzung erforderlich sowie das Protokoll in dem die Vorstandswahl protokolliert ist. Für jede Änderung der Verfügungsberechtigung ist immer das Protokoll vorzulegen, wo die Vorstandswahl protokolliert wurde. Es gibt für uns keinen Auszug aus dem Vereinsregister, da wir kein Verein sind, sondern eine Partei.

Barkasse

Es muss ein Kassenbuch geführt werden, dass monatlich abgerechnet wird. Für jede Einnahme muss ein Quittung ausgestellt werden. Im Notfall reicht ein Blatt Papier (keine auf dem Rechner hinterlegte Datei sondern ein Blatt Papier) auf dem festgehalten wird, wer warum wann wieviel Geld eingezahlt hat. Ausgaben dürfen nur gegen Quittung erfolgen. Wenn es noch keinen Quittungsbeleg gibt, ist wiederum auf einem Blatt Papier (keine auf dem Rechner hinterlegte Datei oder Email) festzuhalten, wer wann warum wieviel Geld erhalten hat. Dieses Blatt Papier ist von demjenigen zu unterschreiben, der das Geld erhalten hat. Die Barkasse darf einen Bestand von 300 Euro nicht überschreiten.

Die Barkasse sollte monatlich gezählt werden. Darüber ist ein Kassenaufnahmeprotokoll anzufertigen. Ein Muster findet sich hier: Datei:Kassenaufnahmeprotokoll.ods

Auf jeden Fall muss sie zum 31.12. eines jeden Jahres gezählt werden. Der Buchbestand ist dem tatsächlichen Kassenbestand anzupassen. Sinnvoll ist es, wenn der Kassenprüfer die Kasse zählt.

Ausgaben

Parteiengesetz § 1(4): Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.

Das Geld der Partei gehört nicht Dir. Wenn Du Geld ausgeben willst, sollte das durch den Vorstand beschlossen und protokolliert werden. Eine Kopie des Protokolls sollte zusammen mit dem Ausgabebeleg die Buchung dokumentieren.

Reisekostenerstattung

Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern oder anderen beauftragten Personen der Piratenpartei Deutschland entstehen bei der Wahrnehmung von

  • Ämtern, in die sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei gewählt wurden oder,
  • Mandaten, die ihnen von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei erteilt wurden oder,
  • Aufgaben , mit denen sie von einem Bundes- oder Landesparteitag oder einem anderen, satzungsgemäß berechtigten Organ der Piratenpartei betraut wurden.

Weitere Hinweise: Reisekostenerstattung und zum Formular: Datei:Reisekostenformular.pdf bzw. Datei:Reisekostenformular.odt

keine Verbindlichkeiten

Für die Bundes-, Länder- und Unterebenen gilt folgende Regel

  • Vorstände der Länder und Kreis sowie des Bundes – insbesondere die Schatzmeister – gehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ein.
  • Es werden keine Darlehen, eidesstattliche Versicherungen, (selbstschuldnerische) Bürgschaften, Verpflichtungserklärungen o.ä. eingegangen.
  • Der Schatzmeister im Bundesvorstand sowie der Bundesvorstand haften nicht, wenn leichtfertig ein Darlehen eingegangen wird, das nicht mehr getilgt werden kann.


ETAT

§ 16 Haushaltsplan

(1) Der Schatzmeister stellt jedes Kalenderjahr vorab einen Haushaltsplan auf, der vom Vorstand beschlossen wird. Ist es absehbar, dass der Haushaltsansatz nicht ausreicht, hat der Schatzmeister unverzüglich einen Nachtragshaushalt einzubringen.

weitere Regelungen hier: Satzung#E._ETAT

Das Bundesbudget ist hier zu finden:

Formulare

Hier alle auf dieser Seite verwendeten Formulare in der Übersicht:

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