SH:Datenschutzbeauftragter
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Der Inhalt dieser Seite gilt unter vorbehalt und soll nur zur Transparenz genügen, jedoch nicht verbindliche Sachverhalte schildern!
Auf dem Landesparteitag 2010.1 wurde Georg Rasch zum Datenschutzbeauftragten für die Piratenpartei Schleswig-Holstein gewählt und wird nach Abschluss diverser Fortbildungen vom Vorstand SH zum DSB bestellt.
Der (zukünftige) Datenschutzbeauftragte ist zu erreichen unter
datenschutzbeauftragter@piratenpartei-sh.de oder dsb@piratenpartei-sh.de
Inhaltsverzeichnis |
Berichte und Empfehlungen
Empfehlung zum Verfahrensverzeichnis
siehe http://wiki.piratenpartei.de/Datei:EmpfehlungVerfahrensverzeichnisPPSH.pdf
Institution Datenschutzbeauftragter
Was ist ein Datenschutzbeauftragter(Dsb) der PP SH? Die Satzung sieht soetwas nicht vor (siehe § 9 Landessatzung), daher befindet sich der DSB in einer innerparteilichen Grauzone. Hieraus ist zu schließen, dass der DSB (im Gegensatz zum Vorstand) die exakt gleichen Rechte hat, wie jedes "normale" Mitglied der PP SH, aber den Vorzug von finanzieller Förderung bei Fortbildungen bzgl. des Datenschutzes erfährt und die durch Bundes- und Landesgesetz näher bestimmte Pflicht, auf den Datenschutz in der PP SH zu achten, inne hat.
Ich sehe zu dieser Pflicht gehörig die Kontrolle des Vorstandes und vom Vorstand bestellter Personen bezüglich deren Zugriff auf Mitgliederdaten, Erstellen und das Einreichen von Vorschlägen zur Wahrung und Festigung des (innerparteilichen) Datenschutzes, sowie eine Funktion als Ansprechpartner für sämtliche Mitglieder der PP SH, welche Informationen über den Datenschutz in der Partei erlangen möchten.
Wie der Dsb seine Position gegenüber dem Vorstand vertreten wird: Und zwar im konkreten Fall, dass der Vorstand seine Hinweise auf Missbrauch oder nicht-gesetzeskonforme Nutzung von persönlichen Daten nicht beachtet, oder auf (optionale) Vorschläge seitens des DSB nicht genügend eingeht.
Dazu wird der DSB im Piratenwiki regelmäßig Berichte schreiben, sodass notfalls die Basis einen LPT mit Vorstandswahlen einberufen kann. Und er wird zum nächsten LPT mit Vorstandswahlen eine begründete Empfehlung über Entlastung der Vorstandsmitlieder einreichen.
Außerdem stehen durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) diverse Rechtsmittel wie Buß- und Zwangsgeldverordungen zur Verfügung.
Für die Zukunft kann über die Einrichtung des DSB als Organ in § 9 Landessatzung diskutiert werden, wodurch dem DSB auch erweiterte Rechte zur Kontrolle und Durchsetzung von datenschutzrechtlichen Belangen zugestanden werden können.
Anstehendes
Datenschutzkonzept
Anmerkung: Ich bin noch nicht zum DSB bestellt, was für meine Empfehlungen keinen Unterschied macht, aber mich nicht auf interne Prozesse zugreifen lässt!
Aus-/Fortbildung
Ich bin angemeldet zum Kurs BDSG-I am 04.10.2011
Die untengenannten Kurse BDSG-I und SIB müssen noch belegt werden (am besten zum nächstmöglichen Zeitpunkt).
Vergangenes
Aus-/Fortbildung
- Bisher sind zwei E-Mails mit Anfragen an mich eingegangen. Beide Fälle haben sich problemlos erledigt. --KrachbummNT 10:39, 15. Mär. 2011 (CET)
- Ein 5-seitiger Vorschlag einer Datenschutzerklärung mit Hinweis, dass alle Personen mit "Zugriff auf digitale oder analoge Mitgliederdaten oder deren Verarbeitung" eine derartige Datenschutzerklärung unterschreiben müssen, wurde an den Vorstand der PPSH verschickt. Wie dies durchzusetzen und die letztendliche Handhabung ist und meine Empfehlung umzusetzen, liegt in den Händen des Vorstandes. --KrachbummNT 10:39, 15. Mär. 2011 (CET)
- Ein Verfahrensverzeichnis zum Datenschutzkonzept wurde mir vom Vorstand vorgelegt, ich werde es prüfen. --KrachbummNT 10:39, 15. Mär. 2011 (CET)
- Kommentar und schriftliche Empfehlung (s.o.) wurde verfasst und wird jetzt veröffentlicht --KrachbummNT 12:25, 18. Mai 2011 (CEST)
Update: Ich habe am 12.10.2010 den Kurs BDSG-II absolviert. Der Kurs BDSG-I war leider schon ausgebucht. KrachbummNT 21:29, 29. Nov. 2010 (CET)
Update: Ich habe erneut den Vorstand an meinen Antrag auf Kostenübernahme der Kurse erinnern müssen. KrachbummNT 18:25, 29. Sep. 2010 (CEST)
Update: Am 10.09. wurde mir vom Vorstandsvorsitzenden berichtet, dass wohl die Kosten für BDSG-I und BDSG-II übernommen werden, dies aber noch nicht endgültig beschlossen sei. Ich habe mich daraufhin (am 13.09.) für beide Kurse angemeldet. Leider ist es inzwischen für den Kurs BDSG-I zu spät gewesen, dort war die maximale Personenanzahl bereits belegt. Ich habe mich auf die Warteliste setzen lassen und werde wohl trotzdem am Kurs BDSG-II teilnehmen können. Bis heute habe ich noch keine Antwort von der Kostenübernahme vom Vorstand erhalten. KrachbummNT 11:42, 18. Sep. 2010 (CEST)
Update: Heute (10.09.) habe ich den Vorstand erneut an meinen Antrag erinnert
Update: Am 11.08. habe ich fragen des GenSeks zu meinem Antrag beantwortet
Update: Ich habe den Antrag auf Kostenübernahme von den Kursen BDSG-I, BDSG-II und SIB an den Vorstand gestellt.
Es wurde mir zugeschickt: http://www.filges.de/seminare/datenschutz-ausbildung/ausbildung-zumzur-geprueften-betrieblichen-datenschutzbeauftragten.html
Es wurde mir vom ULD empfohlen: Bei der Datenschutzakademie des ULD folgende Kurse:
- BDSG-I Kosten: 245€ Datum: 11.10.10
- BDSG-II Kosten: 245€ Datum: 12.10.10
- SIB Kosten: 255€ Datum: 14.10.10
Ich habe ansonsten herausgesucht:(gleicher Anbieter)
- SI KO Kosten: 575€ Datum: nächstes Jahr
- DSD Kosten: 720€ Datum: 29.09.10-01.10.10
Beschreibungen zum Inhalt der Kurse als PDF bei der Datenschutzakademie
Warum nur Angebote vom ULD? Es gibt kaum anderes, wohl nur noch vom "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik"; hier konnte ich jedoch (online) keinen Hinweis auf Kurse finden. Außerdem ist das ULD unabhängig und wurde u.a. genau für derartige Belange geschaffen.
Welche Kurse?
- BDSG-I sollte auf jeden Fall absolviert werden, damit ist allerdings der (unverbindliche) Kostenvoranschlag des Antragsstellers auf dem LPT schon fast komplett ausgeschöpft
- BDSG-II sollte auch absolviert werden; hier muss natürlich der Schatzmeister und Vorstand kontaktiert werden
- ÄNDERUNG: Auf Vorschlag des ULD sollte SIB doch belegt werden.
- SI KO findet erst nächstes Jahr satt, erscheint allerdings ziemlich sinnvoll. Ich schlage daher vor den Kurs nach einer Notwendigkeitsprüfung eventl. nächstes Jahr zu absolvieren
- Der DSD erscheint mir auch sehr sinnvoll, allerdings sollte aufgrund des Kostenfaktors der Kurs eventl. ebenfalls auf nächstes Jahr nach Notwendigkeitsprüfung vertagt werden.

