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BY:Oberfranken/Vorstand/Geschäftsordnung

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Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes des Bezirksverbandes Oberfranken der Piratenpartei Deutschland und regelt die Geschäfte des Bezirksvorstandes.

Inhaltsverzeichnis

Der Vorstand

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Termine für Sitzungen per Telefon werden im Umlaufverfahren ber die Mailingliste des Vorstands vereinbart. Sobald ein Termin feststeht, wird vom Vorsitzenden mit einer Frist von 5 Tagen zu dieser Sitzung eingeladen. Der Termin wird schnellstmöglich zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.

Die physischen Vorstandssitzungen nach §9a (4) bleiben davon unberührt.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Bezirksvorstandes müssen an den Bezirksvorstand gerichtet werden und werden spätestens 21 Tage nach Antragstellung behandelt. Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller sowie einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antragsteller muss Vor- und Nachnamen nennen, Pseudonyme sind nicht zugelassen.

Antragsberechtigt sind:

  • Die Vorstandsmitglieder
  • Alle Mitglieder der Piratenpartei Bezirksverband Oberfranken
  • Die Vorstandsmitglieder aller anderen Gebietsverbände der Piratenpartei.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Jedes Mitglied der Piratenpartei kann der Sitzung des Bezirksvorstandes beiwohnen. Sofern nicht durch die Satzung eingeräumt, haben sie ein Mitspracherecht nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes oder antragsberechtigten Mitglieds erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

Die Vorstandssitzungen werden in der Regel durch den Vorsitzenden geleitet. Auf Wunsch kann der Vorstand mehrheitlich die Leitung der Sitzung einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Dritten übertragen.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Bezirksvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird ein Protokollführer bestimmt. Dieser sollte, wenn möglich, nicht dem Vorstand angehören. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis eine Woche nach der Vorstandssitzung zu veröffentlichen.

Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

Die Mitgliederdaten des Bezirksverbandes werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Bundes- bzw. Landesverband gestellt.
Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben der Vorsitzende, Stellvertretende Vorsitzende und der Generalsekretär.
Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

Aufgabenverteilung

  • Vertretung der Partei nach außen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
  • Einberufung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
  • Führung der laufenden Geschäfte incl. Mitgliederverwaltung: Generalsekretär, Stellvertretender Vorsitzender
  • Verwaltung der Kontakte des Bezirksverbandes zur externa und anderen Gebietsverbänden: Generalsekretär
  • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater,Zuschüsse: Schatzmeister
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeister
  • Öffentlichkeitsarbeit: Politischer Geschäftsführer, Vorsitzender
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategie und Konzeption: Politischer Geschäftsführer, Vorsitzender
  • Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung: Generalsekretär, Politischer Geschäftsführer
  • LiquidFeedback: Politischer Geschäftsführer
  • Leitung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender
  • Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorstand (mehrheitlich)
  • Einberufung der Mitgliederversammlung: Vorstand (mehrheitlich)
  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Vorstandsmitglied, benannt durch die Vorstandssitzungen

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jedes Mitglied des Vorstands führt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht. Dieser ist in Textform im Wiki zu verfassen und zu veröffentlichen.

Finanzielle Regelungen

  1. Ausgaben bis 5€ darf jedes Vorstandsmitglied eigenständig tätigen. Bei Ausgaben zwischen 5€ und 50€ ist mindestens ein Umlaufbeschluss nötig. Ausgaben über 50€ können nur auf einer Vorstandssitzung (real oder fernmündlich) beschlossen werden.
  2. Verträge und Anschaffungen die den Bezirksverband vertraglich an einen Dritten binden (sog. Dauerschuldverhältnisse) dürfen gemäß Satzung §9a Abs. 2 nur gemeinsam durch den Vorstandsvorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied eingegangen werden. In jedem Fall sind Dauerschuldverhältnisse durch vorher einberufene Vorstandssitzungen zu genehmigen.
  3. Von dem Recht Spendenquittungen auszustellen macht im Vorstand in der Regel nur der Schatzmeister Gebrauch. Andere Vorstandsmitglieder verzichten bis auf absolute Notfälle in diesem Punkt auf ihre Rechte.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wird mit entpsrechendem Vorstandsbeschluss in Kraft treten.

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