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Linksammlung zu Abgeordnetenkorruption

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Dies ist eine (natürlich nicht vollständige Sammlung von achrichtenbeiträgen zu Bestechung und Korruption von Abgeordneten. Einige davon wären nach einer Verschärfung von §108e strafbar sein, andere nicht.

Inhaltsverzeichnis

allgemeine Links zu Korruption

"legale Korruption"

Nicht immer ist Einflussnahme/Machtmissbrauch/Klüngel nach den derzeitgen Gesetzen strafbar.

"Drehtür"

Die "Drehtür" bezichnet die Unart, dass Abgeordnente oder MInister nach ihrem Mandat lukrative Jobs in der Wirtschaft annehmen, speziell in Unternehmen über deren Wohl sie als Abgeordneter entschieden haben.

"Nebentätigkeiten"

Nebentätigkeiten werden oft dazu genutzt, um indirekt Zahlungen von Firmen an Abgeordnete zu leisten. Oft sind damit kaum Gegenleistungen verbunden. Typische "Nebentätigkeiten" sind Berater- und Ausichtsratsjobs, sowie hohe Vergütungen für Reden. Seit 2006 (?) müssen Nebentätigkeiten von Abgeordneten veröffentlicht werden.

Sponsoring

Sponsoring sind Zahlungen von Unternehmen an Parteien z.B. für das Aufstellen von Ständen an Parteitagen. Diese sind oft überhöht, intransparent (da keine übliche Parteispende) und fragwürdig wegen direkten Zugang zu Delegierte.

"Parteispenden"

Parteispenden sind legal, sofern sie korrekt verbucht und angezeigt werden. Trotzdem liegt ein Einfluss auf die politische Willensbildung nahe.

Intransparenz

Es gelten gewisse Transparenzregeln für Nebentätigkeiten, nicht alle Abgeordnete halten sich jedoch daran.

Vorteilsnahme

Es ist illegal, Vorteile anzunehmen, da dies die Unabhängigkeit der Abgeordneten in Frage stellt. Es gibt aber Grauzonen.

Verquickung

Politiker vermischen oft private oder sonstige Interessen mit ihren Pflichten im Amt. Nicht immer ist dies illegal.

Lobbyismus

Lobbyismus ist die Einflussnahme von vorrangig wirtschaftlicher Interessen auf das politische Geschehen.

Unregelmäßigkeiten

Finanzielle Unregelmäßigkeiten müssen nicht mit Korruption zusammenhängen, trotzdem sollte Schlamperei nicht vorkommen.

Einflussnahme

Teilweise verwenden Politiker ihren Einfluss aus um ungebührlich Einfluss auf Presse und Medien zu nehmen.

§108e

108e ist der Paragraph im Strafgesetzbuch der Abgeordnetenbestechung regelt. Der Paragraph wurde erst 1994 eingeführt in einener nur unzureichenden Form. Bis heute wurde nur ein (Stadt-)Abgeordneter nach diesem Paragraph verurteilt.

Unklar ob illegal nach Verschärfung von 108e?

Ich kann nicht bewerten ob diese Fälle nach einer Verschärfung von §108e strafbar wären:

Illegal nach heutigen Standards

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