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HE:Finanzen

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Inhaltsverzeichnis

Regelungen im Umgang mit Spenden

Auszug aus den Regeln für Schatzmeister Nr. 6 / 2009; C. Veröffentlichungspflicht.

  • Es besteht Veröffentlichungspflicht, insbesondere im Internet.
  • Spenden an die Piratenpartei Deutschland von natürlichen Personen sind auszuweisen, wenn sie kumulativ im Laufe eines Jahres
auf Bundesebene Euro 5.000,
auf Länderebene Euro 2.500 und
auf kommunaler Ebene Euro 500
erreichen.
  • Es besteht die Pflicht zur Addition von Einzelspenden, damit festgelegte Höchstbeträge nicht durch Stückelung umgangen werden können.
  • Spenden einer natürlichen Person an die Piratenpartei Deutschland, die Euro 25.000/Jahr übersteigen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang im Internet zu veröffentlichen. Eine Stückelung zur Umgehung dieser Obergrenzen ist unzulässig.

Nützliche Hinweise und Formulare

Wichtige Mailinglisten

Leitfaden zur Buchführung in den KVs

Die folgenden Punkte sollen als grober Leitfaden für die Buchführung innerhalb der KVs dienen, bis ein entsprechendes Schatzmeister Handbuch verfasst ist.

  • Durch die Prüfungsgesellschaft wird vorgegeben, dass pro Landesverband zehn Kreisverbände vollständig zu prüfen sind, sofern bereits zehn Kreisverbände existieren.
    • Eine vollständige Prüfung bedeutet in dem Fall, dass neben den üblichen Prüfungen, Spenden und Beiträge 100%tig geprüft werden.
  • Der Ordner der einzelnen KVs sollte folgende Blöcke enthalten:
    • Das Kassenbuch mit Einnahmen, Ausgaben und beigefügten Belegen. Kein Posten ohne schriftlichen Beleg im Original, es sei denn es wird auch ein anderes Buch verwiesen (z.B. eine Einzahlung auf das Bankkonto). Belege müssen "selbstsprechend" sein. Ist ein Beleg das nicht, muss ein Blatt mit einer Erläuterung angefügt werden. Kassen-Bons o. ä. sollten auf ein DIN A4-Blatt geklebt werden. Bei Zusammengehörigkeit auch mehrere auf 1 Blatt.
    • Fach mit allen Kontoauszügen der Periode im Original und den Belegen dazu, jeweils hinter dem zugehörigen Auszug.
    • Das Spendenbuch mit der Auflistung aller Spenden (Sachspenden, Geldspenden, Forderungsverzicht) mit den Belegen dazu gruppiert nach den einzelnen Spendern. Bei Spenden von Mitgliedern möglichst mit M.-Nummer. Bei Nicht-Mitgliedern sind unbedingt Name, Vorname und vollst. Anschrift anzugeben, sonst ist es eine anonyme Spende mit allen Nachteilen daraus.
    • Dokumente, Gründungsprotokoll, Kreisparteitags Protokolle, Sitzungsprotokolle, die unterschriebenen Satzungen mit Gültigkeitszeitraum und die Geschäftsordnungen (soweit sie finanzrelevant sind) unterschrieben und alles im Original. Vorangestellt mit einer Übersicht, wer wann im Vorstand war und wann welche Dokumente gültig waren.
  • Regel: es gibt keine Ausgabe ohne *vorherigen* und protokollierten Vorstands-Beschluß (evtl. Budget-Zuweisung). Maximale Höhe ist der bei Beschluß bestehende Geld-Bestand Kasse plus Bank.
  • Sofern es innerhalb des Berichtszeitraums zu Neuwahlen zum Vorstand gekommen ist, muß es zu den Terminen eine Kassenprüfung und unterschriebene Prüfungs-Berichte geben. Die Prüfberichte müssen Aussagen zur Vollständigkeit der Belege und detailliert Kassenbestand mit x Noten / x Münzen enthalten.
  • Zum 31.12. müssen Belege über aktuellen Kontostand, Kassenstand (Kassenbuch Saldo)etc. existieren und die gewählten Kassenprüfer müssen über die gesamten Vorgänge des Berichtszeitraums - ab letzter Prüfung - einen Prüfbericht erstellen und unterschreiben, der Bestandteil des KV Rechenschaftsberichts wird.
  • Auch sollen Kopien der Zuwendungsbescheinigungen zum 31.12. mit in das Spendenbuch geheftet werden.

Kreisverbandsgründung und Startgeld

Siehe Kreisverbandsgründung

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