NRW:Vorstand/Geschäftsordnung
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Dies ist Version 1.6 der Geschäftsordnung des Vorstandes der PIRATEN NRW. Sie wurde am 28.07.2011 verabschiedet und nach dem Ende der Sitzung gültig.
Geschäftsordnung des Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen
§1 - Vorstandssitzungen
Der Vorstand hält in der Regel monatlich, mindestens jedoch alle drei Monate, Vorstandssitzungen ab.
§2 - Einladung zu Vorstandssitzungen
Zu Vorstandssitzungen wird öffentlich, mit einer Frist von 10 Tagen eingeladen. In der Regel wird auf der Vorstandsitzung der nächste Termin beschlossen und im Sitzungsprotokoll veröffentlicht. Ist dies nicht der Fall, wird über die NRW-Info-Mailingliste eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind.
§3 - Tagesordnung
Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung beschlossen. Tagesordnungspunkte (TOPs) können auf der vorläufigen Tagesordnung eingetragen werden. Jeder TOP muss mit dem Namen des Erstellers gekennzeichnet sein. TOPs ohne Kennzeichnung müssen vom Vorstand nicht besprochen werden. Beschlüsse können nur in spezifizierten TOPs und nicht unter Sonstiges gefasst werden.
§4 - Anträge zu einer Vorstandssitzung
Antragsberechtigt ist jeder Pirat. Anträge sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung in das vorläufige Protokoll einzutragen oder als E-Mail an vorstand@piratenpartei-nrw.de zu schicken und mit dem Namen des Antragstellers zu kennzeichnen. Antragsteller, die anonym auftreten möchten, sind verpflichtet ihren Namen an vorstand@piratenpartei-nrw.de zu melden.
§5 - Öffentlichkeit und deren Ausschluß
Die Vorstandssitzungen sind in der Regel öffentlich abzuhalten. Auf Beschluss einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Dieser Beschluss ist zu begründen.
§6 - Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch einen Sitzungsleiter geleitet. Dieser wird durch den Vorsitzenden, bei seiner Abwesenheit durch den stellvertretenden Vorsitzenden benannt. Sind beide verhindert, wird der Sitzungsleiter mehrheitlich bestimmt. Der Sitzungsleiter moderiert die Sitzung. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder und Personen, die vom Sitzungsleiter dieses erteilt bekommen.
§7 - Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand ist mit vier anwesenden Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Änderungen an dieser GO werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.
§8 - Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein ausführliches Sitzungsprotokoll angefertigt. Das Sitzungsprotokoll muss
- Beginn,
- Ort,
- anwesende Vorstände,
- entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände
- Versammlungsleitung
- Protokollführer,
- Beschlussfähigkeit,
- Tagesordnung,
- die seit der letzten Sitzung getätigten Umlaufbeschlüsse,
- die seit der letzten Sitzung getätigten Finanzbeschlüsse,
- Anträge,
- Beschlüsse,
- Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder,
- Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes,
- bei Festlegung den Termin und Ort der nächsten Sitzung,
- Ende,
enthalten.
Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird der Protokollführer durch den Vorsitzenden, bei seiner Abwesenheit durch den stellvertretenden Vorsitzenden, bestimmt. Sind beide verhindert, wird der Protokollführer mehrheitlich bestimmt. Das Protokoll wird bei der nächsten Sitzung vom Vorstand bestätigt.
Das angefertigte Protokoll ist, in seiner vorläufigen Version, innerhalb von drei Tagen auf der Crewsprecherliste, ebenso wie der Link zum nächsten Protokoll, zu veröffentlichen.
§9 - Umlaufbeschlüsse zwischen den LVor Sitzungen
Der Vorstand hat das Recht Eilanträge zwischen den Vorstandssitzungen an vorstand@piratenpartei-nrw.de entgegen zu nehmen. Die Abstimmung findet im Request Tracker als Kommentar statt. Ein Antrag muss explizit als Eilantrag gekennzeichnet werden, um über Umlaufbeschluss abgestimmt werden zu können. Im Eilantrag ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist muss mit Datum und Uhrzeit benannt werden und soll nicht länger als 48 Stunden sein. Die Vorstandsmitglieder sind auf abzustimmende Umlaufbeschlüsse per E-Mail hinzuweisen.
Umlaufbeschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder. Wenn einem Umlaufbeschluss vor Ablauf der gesetzten Frist mit mindestens 2/3 der Stimmen des Vorstandes zugestimmt wird, gilt er als beschlossen. Erreicht der Beschluss in der gesetzten Frist nicht die Mindestanzahl abgegebener Stimmen, so wird er als allgemeiner Antrag behandelt.
Die Eilanträge sind in der folgenden Vorstandssitzung entsprechend im Protokoll zu veröffentlichen.
§10 - Finanzbeschlüsse
Finanzbeschlüsse von Crews, PGs und AGs können durch den Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied bestätigt werden. Die Bestätigung des Beschlusses wird im nächsten Vorstandsprotokoll veröffentlicht.
Finanzausgaben aus den Budgets des Vorstandes in einer Höhe von bis zu 100€ können durch den Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied beschlossen werden. Der Beschluss wird im nächsten Vorstandsprotokoll veröffentlicht.
Finanzausgaben aus den Budgets des Vorstandes höher als 100€ werden in der Vorstandssitzung oder per Umlaufbeschluss beschlossen.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 25.02.2011 in Kraft.

