Bundesparteitag/Orga/Wahlleitung
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Wahlleitung
Wahlleiter und technische Wahlleitung
Die Aufgaben des Wahlleiters und der technischen Wahlleitung können getrennt oder in einer Hand zusammengefasst werden.
Aufgaben des Wahlleiters ergeben sich aus der jeweiligen GO. Sie umfassen üblicherweise:
- Ankündigung der Wahl und Erklärung der Wahlmodalitäten
- Eröffnung und Schließung der Wahl
- Verkündigung der Ergebnisse
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl
- Unterstützung der Versammlungsleitung bei der Feststellung des Ergebnisses von offenen Abstimmungen
Die Aufgabe der technischen Wahlleitung ist die Erfassung und Aufsummierung der Ergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen sowie die Dokumentation der Ergebnisse. Dazu hat Michael Ebner eine Softwarelösung entwickelt, die allerdings ein funktionierendes Netzwerk voraussetzt. (Diese Softwarelösung dokumentiert Einzelergebnisse und Gesamtergebnis, somit ist die korrekte Funktion von jedermann überprüfbar.)
Wahlhelfer und Wahllokale
Um eine schnelle Auszähkung von Wahlen und Abstimmungen zu erreichen, ist eine größere Anzahl von Wahllokalen und Wahlhelfern erforderlich. Traditionell werden einzelne Sitzplätze als Wahlhelferplatz ausgewiesen, Personen, die sich auf diese Plätze setzen, erklären damit implizit ihre Bereitschaft, als Wahlhelfer tätig zu werden.
Bei Personenwahlen ist darauf zu achten, dass keiner der Kandidaten als Wahlhelfer tätig ist. Es empfiehlt sich, ein bis zwei Reserve-Wahlhelfer zu haben, die in solchen Fällen einspringen.
Es bestehen etwa 20 Wahlurnen, die Eigentum von HaSe sind, traditionell von ihm aber zur Verfügung gestellt werden. Die Urnen können direkt am Wahllokal ausgezählt werden, somit ist die erforderliche Öffentlichkeit der Auszählung sichergestellt.
Um zu gewährleisten, dass jeder Pirat nur eine Stimme abgibt, wird die Stimmabgabe üblicherweise auf der Stimmkarte vermerkt, die dazu entsprechende Kästchen aufweist.
Wahlhelfer für die in der Organisation eingespannten Teilnehmer
Besonders wenn ein Organisationsteam in einem abgetrennten Raum untergebracht ist, muss gewährleistet sein, dass sie, wenn akkreditiert, auch bei den Abstimmungen mitmachen können. Der Wahlhelfer soll dabei nicht ein vollwertiges Mitglied dieser "Gruppe" sein, da dieser sich zu schnell ablenken lässt. Auch soll der Wahlhelfer in der Lage sein, denn eingespannten Organisationsteam bei Nachfrage zu berichten, was gerade abgestimmt wird.

