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BY:Schiedsgericht

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Auf dem 6. Landesparteitag am 17.09.2011 wurden in das Schiedsgericht des Landesverbands Bayern gewählt:

schiedsgericht(a)piratenpartei-bayern.de

Postanschrift
Landesschiedsgericht
c/o Piratenpartei Bayern
Postfach 44 05 34
80754 München

Bei schriftlicher Einreichung bitte den Schriftsatz per E-Mail ankündigen.

Zur sicheren digitalen Kommunikation mit dem LSG kann der PGP-Schlüssel 0xFF8824C1 verwendet werden.

Inhaltsverzeichnis

Generelles Prozedere zur Anrufung des Schiedsgerichts

Die Anrufung des Schiedsgerichts kann sowohl schriftlich als auch per E-Mail geschehen. Kontaktmöglichkeiten siehe oben. Die Privatadresse des vorsitzenden Richters kann dort angefragt werden. Das Schiedsgericht handelt gemäß seiner aktuellen Geschäftsordnung.

Fälle

LSG-BY-2011-02-25

Allgemeine Eingabe eines Piraten zum grundsätzlichen Ablauf eines Schiedsgerichtsverfahrens

  1. Das LSG nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
  2. Das LSG stellt fest: Es wurde durch die Eingabe nicht offiziell angerufen. Somit besteht kein Handlungsbedarf.

LSG-BY-2011-01-28

Feststellungsklage auf Fristversäumnis für die Einreichung der Anträge an den Kreisparteitag Freising.

Die Klage wurde zurück gezogen.

LSG-BY-2010-09-17

Antrag auf Nichtigerklärung eines Beschlusses des Schiedsgerichtes, sowie Antrag auf Ordnungsmaßnahme eines Mitglieds. Die Anrufung wird aus formalen Gründen zurückgewiesen.

Anonymisiertes Urteil vom 17.11.2010: Datei:LSG-BY-2010-09-17-Urteil.pdf, Signatur: Datei:LSG-BY-2010-09-17-Signatur.zip

AZ LSG-BY 2 vom 2010-06-08

(1) Beschwerde über Mitglied

Der Antrag wurde aus formalen Gründen abgelehnt. Zuständig hierfür ist der bayerische Vorstand.

2010-07-14


AZ LSG-BY 1 vom 2010-04-27

(1) Antrag auf Aufhebung der Vorstandswahlen des Bezirksverbandes Schwaben aus formalen Gründen.

Der Antrag wurde mangels Betroffenheit des Antragstellers nicht zur Entscheidung angenommen.

(2) Antrag auf Parteiausschluss aufgrund des Verstoßes gegen die Satzung des Bezirksverbandes Schwaben.

Abgelehnt aus formalen Gründen. Nichtzuständigkeit des Bayerischen Landesverbands sowie Nichtzuständigkeit des Schiedsgerichts bei Antrag auf Ausschluss.

2010-07-14


Protokolle

Die Sitzungsprotokolle des Landesschiedsgerichts werden hier gesammelt.


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