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BE:Finanzen

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Aktuelle Termine findet Ihr im Kalender. Des Weiteren ist jeden Dienstag ab 19.30 Uhr PIRATENtreff im Kinski Club Friedelstraße 28, Neukölln (U-Bhf Schönleinstraße)


Diese Seite befindet sich im Entwurfsstadium. Ich räum hier selbst auf. Versprochen.

http://piratenpad.de/JabuQIKRoF

Ihr könnt gern Fragen und Anregungen auf die Diskussionsseite hinterlassen, dann weiss ich was noch an Informationen fehlt bzw. gefragt ist.

Hier leakt der Berliner Schatzmeister sein Geheimwissen.
Alles was ihr eigentlich nicht wissen wollt, ich aber ständig gefragt werde.
Seid nett zum Schatzmeister. Der Schatzmeister hat Vetorecht.

Inhaltsverzeichnis

Kontakt- & Kontoinformationen

Bankverbindung

GLS Bank
Kontoinhaber: Piratenpartei LV Berlin
Kontonummer: 1103713200
Bankleitzahl: 43060967
aktueller Lieblingsspendenzweck: #ahw11, <Name>, <Vorname>, <Adresse>
Verwendungszweck für Mitgliedsbeitrag: <Name>, <Vorname>, <Mitgliedsnummer>, MITGLIEDSBEITRAG <Jahr>


Faxnummer

+49 30 609 822 889

Postanschrift

Piratenpartei Deutschland Berlin
Schatzmeister
Pflugstraße 9a
10115 Berlin

Email

vorstand@berlin.piratenpartei.de
katja.dathe@berlin.piratenpartei.de

Einnahmen

Mitgliedsbeiträge

Reguläre Mitgliedsbeiträge

Der reguläre Jahresmitgliedsbeitrag beträgt laut §2 (1) der Bundesfinanzordnung 36,00 € pro Kalenderjahr.
So viel Spass für so wenig Geld! Hier ist der Mitgliedsantrag.
Ausfüllen - Ausdrucken - Unterschreiben - Übermitteln
Bei unterjährigen Eintritten ist der Mitgliedsbeitrag laut §2 (2) der Bundesfinanzordnung anteilig ab dem Beitrittsmonat mit 3,00 € monatlich zu berechnen und bei Beginn der Mitgliedschaft fällig.
Bei unterjährigen Austritten hat das scheidende Mitglied ein Anrecht auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Beiträge. Glücklicherweise hat noch nie ein scheidendes Mitglied von diesem Recht Gebrauch gemacht. Ich hoffe, dass das bis zur Änderung der Bundesfinanzordnung so bleibt.

Ermäßigte Mitgliedsbeiträge

Mitglieder die sich nicht in der Lage sehen den regulären Mitgliedsbeitrag zu zahlen, können mit diesem Beitragsminderungsantragsformular einen Antrag auf den verminderten Beitrag von 12,00 € pro Beitragsjahr stellen.
Ausfüllen - Ausdrucken - Unterschreiben - Übermitteln
Auch wenn in §2 (3) der Bundesfinanzordnung von einem begründeten Antrag die Rede ist, ist das Anfügen von Armutsbeweisen nicht notwendig. Ich kann, will und werde nicht überprüfen ob, wie oder warum ihr den regulären Beitrag nicht zahlen könnt. Die Bewilligung ist reine Formsache gilt aber immer nur für ein Beitragsjahr, also bitte rechtzeitig daran denken fürs nächste Jahr einen neuen Antrag zu stellen.

freiwillige Zahlung höherer Mitgliedsbeiträge vs. Spende vs. Zweckspende

Mitglieder die sich in der Lage sehen und bereit sind höhere Mitgliedsbeiträge zu zahlen dürfen dies gern tun. Die Bundesfinanzordnung schlägt in §2 (8) eine Spende in Höhe von 1% des Nettojahreseinkommens vor.
Was denn jetzt, höherer Beitrag oder Spende?
Das Einkommensteuergesetz und das Finanzamt betrachten in Bezug auf die steuer- bzw. einkommensmindernde Wirkung sowohl Mitgliedsbeiträge, als auch Spenden an Parteien als Zuwendungen. Denen ist das egal. Dem Beitragszahler kann es somit auch egal sein.
Dem Landesverband aber nicht.
Entscheiden musst du dich. PIRAT.
40 % der Mitgliedsbeiträge müssen laut §2 (5) der Bundesfinanzordnung an den Bundesverband abgeführt werden.
50 % der Spenden ohne Zweckbindung müssen laut §7 (3) der Bundesfinanzordnung an den Bundesverband abgeführt werden.
100 % der Spenden mit Zweckbindung bleiben laut §7 (3) der Bundesfinanzordnung bei der einnehmenden Gliederung, also beim Landesverband Berlin und werden, wenn im Zweck angegeben dem jeweiligen Zweck / Budget "zugeführt". Spendenzweck kann zum Beispeil LV Berlin, oder Flyer Neukölln, oder Wahlkampf 2013 sein.

Ausgaben

Wer Geld ausgeben will muss dies vorher beim Vorstand beantragen. Dies gilt auch und insbesondere für Ausgaben die ihr im Namen oder für die Partei tätigen wollt, mit der Absicht sie zu spenden. tbc

Kurzanleitung Ausgaben

Antrag -> Bewilligung -> Ausgabe -> Abrechnung -> Erstattung ->optional: Verzicht auf Erstattung = Aufwandsspende

Ausfühliche Anleitung Ausgaben

Antrag

Anträge mit Diskussionsbedarf die auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden sollen, können mit diesem schicken Button direkt im Protokoll der Nächsten Vorstandssitzung gestellt werden.

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Für unstrittige formale Anträge, können als Umlaufbeschlüsse gestellt werden. Dafür gibt es diesen tollen Button.


Bewilligung

Ausgabe

Abrechnung & Erstattung

Reisekostenerstattung

Reisen im Auftrag der Piratenpartei Deutschland Berlin können, abhängig von der Haushaltslage erstattet werden.
Auch hier gilt: Erst beantragen (Anreisende Wahlkampfhelfer zur #ahw11 haben ein beiwilligtes Budget und müssen nicht extra beantragen), dann reisen, dann abrechnen, dann Erstattung, dann ggf. Aufwandsspende.
Wissenswertes zum Thema Reisekosten hat der Bundesschatzmeister zusammengetragen.
Eine Reise beginnt in dem Moment wo du dein Haus / Wohnung / Hütte / Zelt verlässt und endet wenn du wieder dort angelangt bist, incl. warten & umsteigen.
Für die Abrechnung der Reisekosten benutze bitte dieses Reisekostenabrechnungsformular. Bei Gruppenreisen fülle bitte jeder Reisende ein solches Formular aus und reiche es unterschrieben (von Hand mit Stift) zusammen mit den Originalbelegen beim Schatzmeister ein.
In der P9a, hängt ein Briefkasten rechts neben dem Serverklo, am besten die Formulare nebst Belegen dort reinschmeissen oder mit der Post schicken oder mich suchen. --Katja Dathe 14:02, 29. Jul. 2011 (CEST)

Auslagenerstattung

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